| Dem traditionsreichen Hafenklang-Gebäude neben dem Stilwerk an der Carsten-Rehder-Straße 51-53 droht 137 Jahre nach seiner Erbauung der Abriß. Ungeachtet seiner historischen und kulturellen Bedeutung soll das Haus im Rahmen der Neuplanungen zum Holzhafen einem 5-6-geschossigen Neubau zum Opfer fallen. |
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Der Senatsausschuß wird in seinem Sitzung am 09.09.1997 endgültig über die Hafenrandbebauung am Holzhafen und somit auch über das Schicksal des Hafenklangs entscheiden. Die Sprinkenhof-AG, die das im Liegenschaftsbesitz befindliche Haus verwaltet, hat den MieterInnen schon vor Monaten gekündigt. Seit dem ersten Juli besteht zwischen beiden Seiten ein unbefristeter Vergleich. Ungewiß bleibt, wie lange dieser nach der Wahlkampfphase bestehen bleibt, da nach Auskunft des Landesplanungsamtes ein schon jetzt genehmigter Bauantrag für einen Neubau auf diesem Grundstück vorliegt. |
| Die noch amtierende rot-grüne Koalition in Altona wie auch der Senat scheinen beharrlich zu ignorieren, daß das Haus nicht nur seit langem bewohnt wird, sondern daß dort seit den späten 70er Jahren mit dem legendären Hafenklang-Tonstudio ein für Hamburg einmaliger Ort für Musikschaffende entstand. |
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Ein gewachsenes Stück Stadtkultur, eine kreative Kombination von Wohnen und Arbeiten unter einem Dach droht nun einem aufgesetzten, vermeintlich großstädtischen Städtebau zu weichen. Dies wird nicht nur einen unwiderruflichen Verlust für die Musik- und Kulturszene Hamburgs bedeuten. Auch der Großen Elbstraße wird ein gutes Stück Flair und Lebendigkeit genommen, die auch noch so schillernde "Neubau-Perlen" nicht ersetzen können. |
| Diesem Szenario muß entgegengetreten werden! |
| Um Hafenklang eine Zukunft zu sichern, stellt der Verein "Hafenklang e.V."ein Nutzungs- und Bebauungskonzept vor, das sowohl den wirtschaftlichen Belangen des Grundstückes als auch dem Kulturstandort am nördlichen Hafenrand gerecht wird. |
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Klangwerk Elbufer
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| als konkretes Bebauungskonzept mit Perspektiven : |
• die etablierte kulturelle Größe 'Hafenklang' als Konzert- und Veranstaltungs-Betrieb erhalten und fördern
• den Lebens- und Arbeitsraum der Nutzer sichern
• den Arbeitsplätzen aus Tonstudio und Veranstaltungstätigkeit eine zukunftssichere Basis und die Chance der Erweiterung geben
• das alte Haus Hafenklang, als letztes Zeugnis der historischen Altonaer Altstadt- Bebauung im Kontext erhalten
• die Lebendigkeit und Attraktivität dieses besonderen Stadtteils erhalten und durch ein breites kulturelles Angebot fördern. |
| Klangwerk Elbufer ist konkret. |
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Zukünftige Nutzer und potentielle Investoren haben mit dem von uns beauftragten Planungsbüro Urban Attack ein realisierungsfähiges Konzept erarbeitet.
Klangwerk Elbufer stellt ein Arbeits-, Kommunikations- und Wohnumfeld für den gesamten Wirkungsbereich der Musik dar, das in dieser Form in Hamburg einmalig ist. Der konzeptionelle Zuschnitt auf die Musik und die eng mit Ihr verwobene wachstumsstarke Medienbranche bieten die ideale Ergänzung für das Herzstück Hafenklang und profitieren von der kulturellen Lebendigkeit des Bestandes. |
Nutzung
Die bestehende Nutzung des Hafenklangs bleibt in ihrer originären Form erhalten (Konzerte und Veranstaltungen; Wohnen; Tonstudio). Hinzu kommt ein breites Spektrum von Firmen aus der Musikbranche. Die Konzentration an einen Ort und die abgestimmte Infrastruktur schaffen Synergieeffekte. Diese Mischung aus Kultur, artverwandter Arbeit und Wohnen sichert dem Standort die Lebendigkeit, die ihn momentan auszeichnet. |
Architektur
Der Altbau wird den Anforderungen entsprechend saniert und erhält eine moderne Aufstockung mit einer eigenständigen Architektursprache. Korrespondierend hierzu entsteht auf dem freien Nachbargrundstück ein mehrgeschossiger Neubau der in der Raumstruktur flexibel auf die unterschiedlichen Nutzeranforderungen reagiert, besonders in Hinblick auf kommunikative Raumprogramme und technische Ausstattung.
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Finanzierung
Das Projekt ist von Flächen, Baukosten und Ertragserwartung derart ausgelegt, daß die Bestandsnutzung wirtschaftlich gesichert ist, ohne dem gesamten Investment eine angemessene Renditeerwartung zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein der besonderen Situation entsprechender Grundstückspreis seitens der Liegenschaft, die nach wie vor die Grundstücke hält. |
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